Finanzierungsmodalitäten

Zur Finanzierung der Aufgaben der VKS werden die daraus anfallenden Kosten, bezogen auf die jeweiligen Marktanteile der jeweiligen Sammelkategorien, zu Beginn jeden Quartals des Geschäftsjahres den Sammel- und Verwertungssystemen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten bemisst sich auf Grund einer Vorschaurechnung für das jeweilige Geschäftsjahr der Verpackungskoordinierungsstelle [gemäß § 13c. (1) und § 13c. (2) AWG 2002].