Wer kann gefördert werden? Wie hoch sind die Förderquoten?

Fördermittel der AVF der SVS können von folgenden Förderungswerbern bezogen werden:

  • Klein- und Mittelbetriebe (< 250 MitarbeiterInnen, <50 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • Kommunale Dienststellen und Betriebe
  • Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • NGOs und NPOs
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen und Universitäten

Bei Großprojekten können bis zu fünf Förderungswerber ein Ansuchen auf eine Konsortialförderung einreichen, wobei die Summe aus der Förderung aller Konsortialpartner das maximale Fördervolumen von 120.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf. Die Förderungswerber haben einen Projektkoordinator zu bestimmen, welcher als Kontakt zu den Fördergebern fungiert.

Klein- und Sachkostenprojekte können nur von einem einzelnen Förderungswerber beantragt werden.

Je Förderungswerber gelten, unabhängig von der Form der Einreichung (Einzel- oder Konsortialförderung), maximale Förderquoten, bezogen auf die anerkannten Projektkosten.

Die genaue Höhe der Förderquote wird durch die Jury im Rahmen der Vergabeentscheidung festgelegt.

Sollte die Förderung aus Mitteln der AVF der SVS mit anderen Förderschienen kombiniert werden, ist dies bei der Einreichung anzugeben.

Förderquoten