Wer führt die Prüfungen durch?
In Ihrem Vertrag bzw. Ihren Verträgen mit Sammel- und Verwertungssystemen sind Kontrollrechte bzw. -pflichten verankert. Gleichzeitig werden der VKS in diesen Verträgen von den Sammel- und Verwertungssytemen Prüfrechte eingeräumt.
Im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens wurden unabhängige Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der VKS ermittelt und mit der Durchführung der Systemteilnehmerprüfungen beauftragt.