Wie erfolgt die Projektauswahl? Welche Kriterien müssen beachtet werden?

Die eingereichten Förderansuchen werden in einem zweistufigen Verfahren auf ihre Förderwürdigkeit überprüft.

  • Stufe 1: Die Einhaltung von generellen / formalen Fördervoraussetzungen (siehe Förderprogramm) wird durch die VKS überprüft, wobei die Möglichkeit besteht, dass nach Bedarf Stellungnahmen vom Förderungswerber zur Klärung einzelner Sachverhalte eingeholt werden. Sollten die eingereichten Unterlagen komplett und die Fördervoraussetzungen erfüllt sein, werden die Projektanträge positiv beurteilt und für die zweite Stufe freigegeben.

  • Stufe 2: Die Beurteilung der in Stufe 1 positiv beschiedenen Förderansuchen findet auf Basis von Vergabekriterien im Rahmen einer Jurysitzung statt. Das Ergebnis des Juryentscheids ist eine Reihung der Förderansuchen, welche die Priorität für eine Förderung widerspiegelt. Dieser Juryentscheid basiert auf einer Vorbeurteilung durch die Jurymitglieder mittels Punktevergabe und einer abschließenden Diskussion der höchstgereihten Projekte aus der Vorbeurteilung.

Die Bewertung der Vergabekriterien erfolgt durch eine Jury, wobei insbesondere die in der folgenden Tabelle dargestellten Parameter herangezogen werden können.

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