Neuabschluss der "Vereinbarung Anfallstellenregister" bei bestehender AS-Nummer
Mit der Novelle 2021 zur Verpackungsverordnung wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Sammlung und Verwertung von gewerblichen Verpackungen in Österreich festgelegt.
Mit 1.1.2023 ergeben sich dadurch u.a. folgende Änderungen:
- Neue Sammelkategorien
- Erfassung der erforderlichen Datengrundlagen zur Übernahme von angemessenen Transportkosten zwischen Anfallstelle und nächstgelegener Übergabestelle
- Kostenübernahme kann nur erfolgen für
- in Österreich entpflichtete / lizenzierte Verpackungen
- nach den neuen Sammelkategorien getrennt gesammelte Verpackungen
- entsprechend den Anforderungen in den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen vorgegangen wird.
Deshalb ist es auch für bereits registrierte Anfallstellenbetreiber erforderlich, die Vereinbarung zum Anfallstellenregister neu abzuschließen und auch die neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptierten. Im Vereinbarungsassistenten wurden bereits bestehende Daten übernommen.
Eine kurze Erklärung zur Dateneingabe auf der Plattform des Anfallstellenregisters finden Sie hier.
Bei Fragen steht der Helpdesk der VKS gerne zur Verfügung!
telefonisch: +43 (0)1 996 96 68 68
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