Ziele und Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit
Die Ziele der Information der Letztverbraucher beinhalten die Aufgaben gemäß § 20 Verpackungsverordnung 2014, wie die Information über
- den richtigen Umgang mit Verpackungsabfällen (Vermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung),
- die Rückgabemöglichkeiten für Letztverbraucher,
- die Zweckmäßigkeit einer ordnungsgemäßen Rückgabe von Verpackungsabfällen,
- die Verwertungsmöglichkeiten von Verpackungsabfällen.
Weitere Ziele sind
- die Erhöhung der Sammelmengen,
- die Steigerung der Sammelqualität und Verringerung der Fehlwürfe in der getrennten Sammlung,
- die Reduktion von Tragetaschen (insbesondere Kunststofftragetaschen).
Grundsätze für die Öffentlichkeitsarbeit sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten der Sammel- und Verwertungssysteme für Vepackungen und der VKS:
- Entsprechende Information an die Letztverbraucher über Abfallvermeidung (insbesondere die Vermeidung von Tragetaschen), Wiederverwendung, Abfalltrennung, getrennte Sammlung und Verwertung von Verpackungs- abfällen
- Berücksichtigung von regionalen Spezifika (Sammelsystem, Sammelfraktionen u. ä.) bei der Information
- Schwerpunktmaßnahmen bei der Information für besondere Personengruppen und MultiplikatorInnen (Kindergärten, Schulen, Kinder, Migranten etc.)
- Gleichbehandlung der SVS bei konkreten Maßnahmen
- Einrichtung einer diskriminierungsfreien Qualitätssicherung und Kontrolle über die Verwendung der Mittel
- Abstimmung der geplanten Maßnahmen / Maßnahmenpakete zwischen BMK, VKS und den SVS; Sonderprojekte sind vom jeweiligen SVS als Ausschreibungsführer mit der VKS und den SVS abzustimmen, das BMK darüber zu informieren
- Rechtzeitige Abstimmung von Schulungsinhalten und entsprechende Umsetzung