Verpackungssammlung für Betriebe

Allgemeines

Die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen ist ein erster wichtiger Schritt, um Wertstoffkreisläufe durch ein hochwertiges Recycling zu schließen. Auch Gewerbebetriebe sind gefragt, ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und damit auch zum Klimaschutz in Österreich zu leisten.

Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet,

  • ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
  • an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.

Gewerbebetrieben steht dafür je nach anfallendem Verpackungsabfall

  • eine angemessene Transportkosten-Vergütung für den Transport der Verpackungen von ihrer Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle (MODUL 3) oder eine kostenlose Abholung von der Anfallstelle (bspw. im MODUL 2) zu.

Die Vorraussetzungen und Verpflichtungen für den Bezug einer Transportkosten-Vergütung sind im Detail in den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen festgelegt.

Angebote für Betriebe

Je nach anfallendem Verpackungsabfall gibt es folgende Angebote für Betriebe, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • MODUL 2 für Leicht- und Metallverpackungen als Teil der Haushaltssammlung
  • MODUL 3 für alle gewerblichen Verpackungen als Einzelabholungen
  • MODUL 4 für alle gewerblichen Verpackungen als Sammeltouren (ACHTUNG! MODUL 4 kann nur direkt vom Entsorger angeboten werden.)

Die Verpflichtung zur Übergabe an die Sammel- und Verwertungssysteme sowie der Anspruch auf eine Transportkosten-Vergütung gilt nur für jene Verpackungen, die bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet bzw. lizenziert wurden.