Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Verwendung von Fördermitteln aus der AVF der SVS ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen.

Werden für die jeweils aktuelle Ausschreibung thematische Schwerpunkte vorgegeben, so können nur jene oben genannten Maßnahmen gefördert werden, welche einen Beitrag zu diesen Schwerpunkten leisten.

Diese Maßnahmen umfassen insbesondere

  • die Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich negativ auf die Abfallqualität eines Produktes oder allfälliger Nebenprodukte auswirken (Design),
  • die Reduktion von Produktions- oder Verpackungsabfällen,
  • Beiträge zur Abfallvermeidung, die durch eine Optimierung der Logistik herbeigeführt werden,
  • Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder Aufbau von Netzwerken zur Abfallvermeidung,
  • die Verlängerung der Produktionslebensdauer durch z. B. Qualitätssteigerung, Erhöhen bzw. Ermöglichen der Reparaturfähigkeit, …
  • die Reduktion von Abfällen und Umweltbelastungen während der Produktnutzung,
  • den Ersatz von Produkten durch Dienstleistungen.

Nicht förderfähige Maßnahmen umfassen

  • Grundlagenforschung,
  • die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen (z.B. "Upcycling", Kompostierung, ...),
  • Anti-Littering-Projekte,
  • Preisverleihungen bzw. Projekte die die Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen Dritter zum Inhalt haben,
  • Workshopreihen mit Bezug zur Abfallvermeidung, die insbesondere nach Beendigung
    der Förderung nicht mehr stattfinden
  • eine Umstellung bzw. Forcierung der Abfalltrennung,
  • die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen Dritter,
  • die Errichtung oder Optimierung der Sammelinfrastruktur (z. B. Sammelinseln, Sammelplätze),
  • die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Bauteilen, welche gemäß AWG 2002 durch die Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronikaltgeräte zu fördern sind,
  • behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen mit einem Investitionsvolumen größer 35.000 Euro (Förderung durch die Umweltförderung des Bundes).

Für Projekte zur Abfallvermeidung oder zur Vorbereitung für die Wiederverwendung (ReUse) im Bereich Elektro- und Elektronik-Altgeräte besteht die Möglichkeit, Ihr Förderansuchen bei der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH einzureichen: https://www.eak-austria.at/services/foerderprojekte

Die Fördermittel der AVF der SVS können auch zur Abdeckung des Kofinanzierungsanteils von Projekten aus anderen Förderschienen verwendet werden, wenn darin Leistungen enthalten sind, die den oben genannten Anforderungen entsprechen.

Alle zu entwickelnden bzw. umzusetzenden Maßnahmen sind darauf zur überprüfen, dass durch diese keine negativen Auswirkungen (z. B. höhere Umweltauswirkungen in der Abfallbehandlung, größeres Abfallaufkommen in der Produktion, …) entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu erwarten sind.