Ist das noch gut? Eine Gebrauchsanweisung zur Weitergabe am bzw. nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums

Fördernehmer: Wiener Tafel - Verein für sozialen Transfer
Projektlaufzeit: 01.11.2015 – 30.06.2016
Projektart: Kleinprojekte

Jährlich landen in Österreich rund 206.000 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen und Speiseresten im Restmüll und in der Biotonne. Das bedeutet, dass pro Haushalt jährlich 43 kg Lebensmittelabfälle mit einem Wert von durchschnittlich rund 300 Euro anfallen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) führt in der Bevölkerung oft zu Missverständnissen und wird fälschlicherweise als „Ablaufdatum“ bezeichnet. Generell bedeutet das Überschreiten des MHD nicht, dass ein Lebensmittel nicht mehr genussfähig ist. Der Hersteller garantiert mit der Angabe des MHD, dass das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung bis zum Eintreten des MHD unveränderte Qualität aufweist – also dass Konsistenz, Homogenität, Durchmischung und die Konzentration von Vitaminen und anderen Inhaltsstoffen unverändert sind. Das heißt, dass ein Lebensmittel üblicherweise länger haltbar ist, als es das Mindesthaltbarkeitsdatum anzeigt (http://www.ages.at/en/themen/food/haltbarkeit/). Um wie viel länger die Haltbarkeit gegeben ist, ist abhängig vom Produkt und auch von der Lagerung des Produktes bis zu diesem Zeitpunkt.

Übergeordneter Projektinhalt war - gemeinsam mit pulswerk, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts und der MA 38, Lebensmitteluntersuchung Wien - das Ausarbeiten einer Gebrauchsanweisung zur Weitergabe von Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereits erreicht ist beziehungsweise deren MHD schon überschritten ist. Dieser Leitfaden wurde für Tafelorganisationen, die regelmäßig noch genusstaugliche Lebensmittel an Sozialeinrichtungen liefern bzw. an Armutsbetroffene abgeben, konzipiert, aber auch für jeden privaten Konsumenten entwickelt. Ziel war die Erarbeitung von Richtwerten, wie lange einzelne Produkte nach Überschreitung des MHD unter Einhaltung von definierten Kriterien ohne Bedenken genusstauglich sind. Dazu diente die Untersuchung und Prüfung einzelner Lebensmittelproben an vorher definierten Untersuchungszeitpunkten post-MHD durch die MA 38, die Lebensmitteluntersuchung Wien.

Mit dem Leitfaden wird PrivatverbraucherInnen der gesicherte Konsum und karitativen Organisationen die rasche Weitergabe von Waren zum Zeitpunkt der Erreichung des MHD beziehungsweise nach Überschreitung des MHD erleichtert. Ziel ist die Ausweitung der umverteilten Produktmengen und auf diesem Weg die Verminderung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen. Der Leitfaden und eine dazugehörige Steckkarte können auf unter diesem LINK heruntergeladen werden.

Wichtig in dieser Thematik ist die Schaffung eines besseren Verständnisses im sachdienlichen Umgang mit der Lebensmittelkennzeichnung „Mindesthaltbarkeitsdatum“: Produktkennzeichnungen sollen bei der Orientierung und Entscheidungsfindung helfen, jedoch nicht das selbstständige Denken und die persönliche Urteilsfähigkeit und individuelle Entscheidungsgewalt in Hinblick auf die Qualität und die Nutzbarkeit eines Lebensmittels ersetzen.

Das erste Feedback zur Broschüre und Steckkarte bei unterschiedlichen Stakeholdergruppen ist sehr gut. Besonders in den Sozialeinrichtungen ist der Wunsch aufgetreten, für die KlientInnen die Broschüre bzw. Steckkarte in unterschiedlichen Sprachen aufzulegen und auch Informations-Workshops durchzuführen, da besonders in bildungsfernen Schichten, wo in den meisten Fällen auch eine gewisse Sprachbarriere dazukommt, das Wissen über das Mindesthaltbarkeitsdatum und seine Bedeutung fehlt.

Download unter www.wienertafel.at/index.php?id=589