Einwegkunststoffprodukte - Aufgaben der VKS

Erhebung von Menge und Zusammensetzung (Analysen)

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben gemäß §21a Abs. 4 Verpackungsverordnung die Massen von Abfällen von Einwegkunststoffprodukten gemäß Anhang 6 Punkt 2. Verpackungsverordnung, die bei Reinigungsaktionen, in der gemischten Abfallsammlung, in Behältern auf öffentlichen Flächen und in spezifischen Infrastrukturen gesammelt werden zu erheben. Diese Erhebung wurde im Wege der VKS durchgeführt. Dazu  hat die VKS Sortieranalysen und eine Mengenerhebung gemäß Littering-Leitfaden der Universität für Bodenkultur (BOKU) beauftragt.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie finden Sie hier:

Littering in Österreich 2025 – Erhebung von Aufkommen und Zusammensetzung gelitterter und über öffentliche Abfallbehälter erfasster Abfälle in Österreich 

Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich der Verpackungen wird in Österreich durch die Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) für Verpackungen umgesetzt. Die VKS ist in diesem Umfeld koordinierend tätig.

Die SVS sorgen dafür, dass Verpackungsabfälle wie Leicht- und Metallverpackungen, Altglas sowie Papier von Haushalten und Betrieben gesammelt und umweltschonend zu neuen Rohstoffen verarbeitet werden. Produzenten finanzieren diese Leistungen über Lizenzentgelte.

Information und Motivation

Die getrennte Sammlung von Verpackungen und deren Wertstoffen ist dabei besonders wichtig. Sie bildet die Grundlage für die Herstellung von recycelten Rohstoffen. Die Information und Motivation der Konsument:innen spielt dabei eine zentrale Rolle. Dies wird von der 
Initative ÖSTERREICH SAMMELT übernommen.

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Sammel- und Verwertungssysteme

Die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen, die nach Verpackungsverordnung und Abfallwirtschaftsgesetz eingerichtet und genehmigt wurden, übernehmen bestimmte Pflichten, die sonst bei den Herstellern, Importeuren, Abpackern und Vertreibern von Verpackungen oder verpackten Waren liegen würden. Dafür zahlen diese Unternehmen eine Gebühr. (Quelle: BMLUK)

In Österreich genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen und Vertragspartner der VKS:

Relevante Gesetze

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) idgF legt die gesetzliche Basis für Tätigkeiten und Maßnahmen im Sektor Abfallwirtschaft.

Eine Ausweitung findet das AWG in diversen abfallartbezogenen Verordnungen, welche im Fall von Verpackungsabfällen nachfolgend gelistet sind.

Neben diesen österreichweit gültigen Gesetzen ist auch auf die Festlegungen in den neun Landesabfallwirtschaftsgesetzen zu achten.

Einwegkunststoffprodukte - Aufgaben der VKS

Erhebung von Menge und Zusammensetzung (Analysen)

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben gemäß §21a Abs. 4 Verpackungsverordnung die Massen von Abfällen von Einwegkunststoffprodukten gemäß Anhang 6 Punkt 2. Verpackungsverordnung, die bei Reinigungsaktionen, in der gemischten Abfallsammlung, in Behältern auf öffentlichen Flächen und in spezifischen Infrastrukturen gesammelt werden zu erheben. Diese Erhebung wurde im Wege der VKS durchgeführt. Dazu  hat die VKS Sortieranalysen und eine Mengenerhebung gemäß Littering-Leitfaden der Universität für Bodenkultur (BOKU) beauftragt.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie finden Sie hier:

Littering in Österreich 2025 – Erhebung von Aufkommen und Zusammensetzung gelitterter und über öffentliche Abfallbehälter erfasster Abfälle in Österreich