Die VKS, die Mitarbeiter:innen der VKS und die von der VKS beauftragten Prüfgesellschaften sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in Erfahrung bringen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Die oben genannten Verschwiegenheitspflichten gelten für alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten; jedoch nicht, soweit damit Verpflichtungen aus Verträgen, Gesetzen, Verordnungen und / oder Bescheiden erfüllt werden. Daten der Systemteilnehmer können daher durch die VKS an die SVS, an weitere Prüfgesellschaften (für zukünftige Prüfungen im Auftrag der VKS) sowie an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft übermittelt werden.
Gesetzlicher Auftrag
Zu den Aufgaben der VKS gehört die Überprüfung der Teilnehmer der Sammel- und Verwertungssysteme (SVS). Das Ausmaß dieser Prüfungen umfasst gemäß § 29 (2) 8a AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002 zumindest 80 % der von den SVS unter Vertrag genommenen Massen, bezogen auf die jeweilige Sammelkategorie des einzelnen SVS binnen drei Jahren.
Wer wird geprüft?
Alle Teilnehmer der SVS können von der VKS für eine Systemteilnehmerprüfung ausgewählt werden. Ausnahmen von dieser Grundregel bestehen nicht. Die Auswahl der Prüfkandidaten der VKS basiert auf einer Auswahl nach dem Zufallsprinzip. Es können jedoch folgende Kriterien in die zufällige Prüfkandidatenauswahl einfließen:
- Branchenschwerpunkte
- Plausibilitätschecks
- Marktinformationen
Ist eine freiwillige Meldung für eine Systemteilnehmerprüfung möglich?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Bitte kontaktieren Sie uns.
Wer führt die Prüfungen durch?
Das Prüfrecht der VKS ergibt sich aus dem Vertrag zwischen dem Systemteilnehmer und dem Sammel- und Verwertungssystem, in welchem der VKS dieses Recht eingeräumt wird.
Für diese Prüfungen sind folgende unabhängige Unternehmen von der VKS beauftragt worden:
Warum und was wird geprüft?
Warum wird geprüft?
Die Entpflichtungsentgelte finanzieren die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen durch die SVS.
Die Systemteilnehmerprüfungen stellen sicher, dass die gemeldeten Daten korrekt und vollständig sind. Dies dient mehreren Zwecken:
- Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
- Gleichbehandlung aller Systemteilnehmer
- Aufdeckung von "Trittbrettfahrern"
- Vermeidung von Doppellizenzierungen
Eine Prüfung kann auch Abweichungen zugunsten des Systemteilnehmers aufdecken.
Was wird geprüft?
Das Hauptziel der Systemteilnehmerprüfungen ist die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der an die SVS übermittelten Meldungen.
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
Ist die durchgeführte Berechnung der Packstoffmengen nachvollziehbar und decken sich die an das / die SVS übermittelten Meldungen mit den im Prüfzeitraum durchgeführten Berechnungen?
- Vollständigkeit
Wurden sämtliche Artikel und Verpackungen berücksichtigt?
- Korrekte Berechnung
Sind die Absatzmengen pro Artikel korrekt erfasst und erfolgte die Zuordnung zu den Produktgruppen ordnungsgemäß entsprechend der Verpackungsabgrenzungsverordnung?
- Abgrenzung von Verpackungen
Gibt es Bestätigungen und Nachweise für die bei der Berechnung der Packstoffmengen bewusst abgegrenzten Verpackungen?
- Entsorgung von Verpackungsabfällen
Liegen Bestätigungen betreffend eine korrekte Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung (z. B. Verwertungsbestätigungen von Entsorgungsunternehmen, ...) vor?
Was passiert, wenn ich ausgewählt wurde?
Nachdem Sie von der VKS das Schreiben zur Systemteilnehmerprüfung erhalten haben, nimmt ein beauftragtes Unternehmen schriftlich Kontakt mit Ihnen auf. Sie erhalten ein Ankündigungsschreiben mit einem Terminvorschlag für die Vor-Ort-Prüfung sowie eine Liste der vorzubereitenden Unterlagen.
Nachfolgend wird der übliche Ablauf beschrieben:
- Übermittlung von notwendigen Vorab-Unterlagen durch Sie an das beauftragte Unternehmen
- Durchsicht bzw. Prüfung der Vorab-Unterlagen durch den Prüfer
- Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen nach Vereinbarung
- Besprechung der Prüfungsfeststellungen mit dem Prüfer bei Ihnen vor Ort
- Unterzeichnung einer Vollständigkeitserklärung durch eine vertretungsbefugte Person Ihres Unternehmens
- Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in einem Prüfbericht durch den Prüfer
- Versand des Prüfberichts an Ihr Unternehmen
Informationsveranstaltungen - Unterlagen
Ziel des Webinars war es, Systemteilnehmer auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten und die VKS näher vorzustellen.
Die im Rahmen der Veranstaltung verwendeten Präsentationsunterlagen finden Sie hier:
VKS - Aufgaben und Tätigkeiten bei Systemteilnehmerprüfungen
Arbeitsgemeinschaft Holztrattner + Interexpert WP GmbH - Präsentation Wirtschaftsprüfer
Die Aufzeichnung des Webinars "Informationsveranstaltung Systemteilnehmerprüfungen" vom 27.06.2024 finden Sie unter diesem LINK.
Verschwiegenheitspflicht
Die VKS, die Mitarbeiter:innen der VKS und die von der VKS beauftragten Prüfgesellschaften sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in Erfahrung bringen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Die oben genannten Verschwiegenheitspflichten gelten für alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten; jedoch nicht, soweit damit Verpflichtungen aus Verträgen, Gesetzen, Verordnungen und / oder Bescheiden erfüllt werden. Daten der Systemteilnehmer können daher durch die VKS an die SVS, an weitere Prüfgesellschaften (für zukünftige Prüfungen im Auftrag der VKS) sowie an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft übermittelt werden.