Gesetzlicher Auftrag

Zu den Aufgaben der VKS gehört die Überprüfung der Teilnehmer der Sammel- und Verwertungssysteme (SVS). Das Ausmaß dieser Prüfungen umfasst gemäß § 29 (2) 8a AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002 zumindest 80 % der von den SVS unter Vertrag genommenen Massen, bezogen auf die jeweilige Sammelkategorie des einzelnen SVS binnen drei Jahren.

Wer wird geprüft?

Alle Teilnehmer der SVS können von der VKS für eine Systemteilnehmerprüfung ausgewählt werden. Ausnahmen von dieser Grundregel bestehen nicht. Die Auswahl der Prüfkandidaten der VKS basiert auf einer Auswahl nach dem Zufallsprinzip. Es können jedoch folgende Kriterien in die zufällige Prüfkandidatenauswahl einfließen:

  • Branchenschwerpunkte
  • Plausibilitätschecks
  • Marktinformationen

Ist eine freiwillige Meldung für eine Systemteilnehmerprüfung möglich?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Bitte kontaktieren Sie uns.

Wer führt die Prüfungen durch?

Das Prüfrecht der VKS ergibt sich aus dem Vertrag zwischen dem Systemteilnehmer und dem Sammel- und Verwertungssystem, in welchem der VKS dieses Recht eingeräumt wird.

Für diese Prüfungen sind folgende unabhängige Unternehmen von der VKS beauftragt worden:

Arbeitsgemeinschaft Holztrattner + Interexpert WP GmbH
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Warum und was wird geprüft?

Warum wird geprüft?

Die Entpflichtungsentgelte finanzieren die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen durch die SVS.

Die Systemteilnehmerprüfungen stellen sicher, dass die gemeldeten Daten korrekt und vollständig sind. Dies dient mehreren Zwecken:

  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
  • Gleichbehandlung aller Systemteilnehmer
  • Aufdeckung von "Trittbrettfahrern"
  • Vermeidung von Doppellizenzierungen

Eine Prüfung kann auch Abweichungen zugunsten des Systemteilnehmers aufdecken.

Was wird geprüft?

Das Hauptziel der Systemteilnehmerprüfungen ist die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der an die SVS übermittelten Meldungen.

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
    Ist die durchgeführte Berechnung der Packstoffmengen nachvollziehbar und decken sich die an das / die SVS übermittelten Meldungen mit den im Prüfzeitraum durchgeführten Berechnungen?
  • Vollständigkeit
    Wurden sämtliche Artikel und Verpackungen berücksichtigt?
  • Korrekte Berechnung
    Sind die Absatzmengen pro Artikel korrekt erfasst und erfolgte die Zuordnung zu den Produktgruppen ordnungsgemäß entsprechend der Verpackungsabgrenzungsverordnung?
  • Abgrenzung von Verpackungen
    Gibt es Bestätigungen und Nachweise für die bei der Berechnung der Packstoffmengen bewusst abgegrenzten Verpackungen?
  • Entsorgung von Verpackungsabfällen
    Liegen Bestätigungen betreffend eine korrekte Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung (z. B. Verwertungsbestätigungen von Entsorgungsunternehmen, ...) vor?

Was passiert, wenn ich ausgewählt wurde?

Nachdem Sie von der VKS das Schreiben zur Systemteilnehmerprüfung erhalten haben, nimmt ein beauftragtes Unternehmen schriftlich Kontakt mit Ihnen auf. Sie erhalten ein Ankündigungsschreiben mit einem Terminvorschlag für die Vor-Ort-Prüfung sowie eine Liste der vorzubereitenden Unterlagen.

Nachfolgend wird der übliche Ablauf beschrieben:

  1. Übermittlung von notwendigen Vorab-Unterlagen durch Sie an das beauftragte Unternehmen
  2. Durchsicht bzw. Prüfung der Vorab-Unterlagen durch den Prüfer
  3. Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen nach Vereinbarung
  4. Besprechung der Prüfungsfeststellungen mit dem Prüfer bei Ihnen vor Ort
  5. Unterzeichnung einer Vollständigkeitserklärung durch eine vertretungsbefugte Person Ihres Unternehmens
  6. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in einem Prüfbericht durch den Prüfer
  7. Versand des Prüfberichts an Ihr Unternehmen