Wer führt die Prüfungen durch?

In Ihrem Vertrag bzw. Ihren Verträgen mit Sammel- und Verwertungssystemen sind Kontrollrechte bzw. -pflichten verankert. Gleichzeitig werden der VKS in diesen Verträgen von den Sammel- und Verwertungssytemen Prüfrechte eingeräumt.

Im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens wurden unabhängige Wirtschafts­prüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der VKS ermittelt und mit der Durch­führung der Systemteilnehmerprüfungen beauftragt.

Welche Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden von der VKS beauftragt?