Systemteilnehmer-Prüfungen

Gesetzlicher Auftrag

Zu den Aufgaben der VKS gehört unter anderem die Überprüfung der Teilnehmer der SVS. Das Ausmaß dieser Prüfungen umfasst gemäß § 29 (2) 8a AWG 2002 zumindest 80 % der von den Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) unter Vertrag genommenen Massen, bezogen auf die jeweilige Sammelkategorie des einzelnen SVS binnen drei Jahren.

Wieso macht das zukünftig die VKS?

Bisher wurden durch die am Markt tätigen SVS unterschiedliche Kontrollkonzepte angewandt, um die Korrektheit der von den Systemteilnehmern entpflichteten Verpackungsmengen zu überprüfen. Durch die VKS wird nun erstmals eine Vereinheitlichung dieser Überprüfungen umgesetzt. Grundlage dafür ist ein mit den SVS abgestimmtes vereinheitlichtes Kontrollkonzept. Dieses garantiert die Gleichbehandlung der Teilnehmer und eine einheitliche Umsetzung der durchzuführenden Prüfungen. Das vereinheitlichte Kontrollkonzept beinhaltet die Vorgangsweise bei der Prüfkandidatenauswahl, die verschiedenen Prüfarten, den Prüfzeitraum, die Prüffelder sowie die allgemeinen Prüfungshandlungen. Es umfasst sowohl Haushaltsverpackungen als auch gewerbliche Verpackungen.