Ziele und Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit

Die Ziele der Information der Letztverbraucher beinhalten die Aufgaben gemäß § 20 Verpackungsverordnung 2014, wie die Information über

  • den richtigen Umgang mit Verpackungsabfällen (Vermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung),
  • die Rückgabemöglichkeiten für Letztverbraucher,
  • die Zweckmäßigkeit einer ordnungsgemäßen Rückgabe von Verpackungs­abfällen,
  • die Verwertungsmöglichkeiten von Verpackungsabfällen.

Weitere Ziele sind

  • die Erhöhung der Sammelmengen,
  • die Steigerung der Sammelqualität und Verringerung der Fehlwürfe in der getrennten Sammlung,
  • die Reduktion von Tragetaschen (insbesondere Kunststofftragetaschen).

Grund­sätze für die Öffentlichkeitsarbeit sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten der Sammel- und Verwertungssysteme für Vepackungen und der VKS:

  • Entsprechende Information an die Letztverbraucher über Abfallvermeidung (ins­besondere die Vermeidung von Tragetaschen), Wiederverwendung, Abfalltrennung, getrennte Sammlung und Verwertung von Verpackungs- abfällen
  • Berücksichtigung von regionalen Spezifika (Sammelsystem, Sammelfraktionen u. ä.) bei der Information
  • Schwerpunktmaßnahmen bei der Information für besondere Personengruppen und MultiplikatorInnen (Kindergärten, Schulen, Kinder, Migranten etc.)
  • Gleichbehandlung der SVS bei konkreten Maßnahmen
  • Einrichtung einer diskriminierungsfreien Qualitätssicherung und Kontrolle über die Verwendung der Mittel
  • Abstimmung der geplanten Maßnahmen / Maßnahmenpakete zwischen BMK, VKS und den SVS; Sonderprojekte sind vom jeweiligen SVS als Ausschreibungs­führer mit der VKS und den SVS abzustimmen, das BMK darüber zu informieren
  • Rechtzeitige Abstimmung von Schulungsinhalten und entsprechende Umsetzung