MODUL 3 - Einzelabholungen

Die MODUL 3 – Sammlung …

  • bezeichnet Einzelabholungen, die getrennt nach den Sammelkategorien für gewerbliche Verpackungen auf Basis individueller Abholaufträge von registrierten Sammlern durchgeführt werden und bezeichnet auch die Selbstanlieferung zur nächstgelegenen Übergabestelle.
  • zielt auf gewerbliche Verpackungsabfälle ab, die sortenrein nach Sammelkategorie gemäß Verpackungsverordnung gesammelt werden und bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden.
  • setzt gewisse Anforderungen an die Anfallstelle voraus, die in den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme genauer definiert sind.
  • richtig durchgeführt, bringt es Sie in den Genuss einer Transport-Vergütung für die entstandenen Transportkosten zur nächstgelegenen Übergabestelle. Die Anschaffungskosten oder Mieten für Sammelbehälter oder -säcke sind selbst zu tragen.
  • kann auch mit der Modul 2 – Sammlung kombiniert werden; z. B. für Verpackungsabfälle, die üblicherweise in Büros oder Verwaltungsgebäuden anfallen.

MODUL 3 – ich bin dabei!

Wenn Sie in den Genuss von Transport-Vergütungssätzen kommen möchten, dann …

  • benötigen Sie eine „Anfallstellennummer“. Diese erhalten Sie durch eine kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS.
  • halten Sie die Anforderungen gemäß den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme ein.
  • sammeln Sie Ihre Verpackungsabfälle restentleert sowie getrennt nach den gewerblichen Sammelkategorien und halten die Anforderungen ein (siehe Tabelle Sammelkategorien und Anforderungen).
  • Sobald die Auszahlungsmodalitäten feststehen, informieren wir Sie.
    Die Auszahlung erfolgt nachträglich für den Zeitraum ab 01.01.2023.

Die MODUL 3 – Sammelkategorien und Anforderungen

Die Qualitätskontrolle (Kontrolle der Einhaltung der Sammelkategorien, Qualitätsvorgaben, Fehlwurfanteile) erfolgt durch die Übergabestelle von gewerblichen Verpackungsabfällen. Sollte die Sammelfraktion nicht den Anforderungen entsprechen, können vom Entsorger Sortiergebühren sowie die Transportkosten verrechnet werden.

Modul 3 - Sammelkategorien

Die eingesetzten Sammeleinrichtungen und der Zeitpunkt des Abholauftrags ist so zu wählen, dass eine Mindestauslastung von 85% des Sammelvolumens je Abholvorgang sichergestellt wird. Die Sammlung hat zwischen Montag und Freitag zu den jeweiligen Betriebszeiten des Sammlers zu erfolgen, wobei die Sammeleinrichtung an leicht zugänglicher Stelle bereitzustellen ist.

Bei Einzelabholungen gelten folgende Mindestmengen je Abholung als Kalkulationsgrundlage für Transportkosten-Vergütungen:

  • 3.000 kg bei Presscontainern
  • 1.050 kg bei Abrollcontainern
  • 350 kg bei Absetzmulden

Pro Jahr sind 52 Abholungen vorgesehen. Sollte die höchstzulässige Anzahl an Abholungen erreicht oder überschritten werden, sind Optimierungsmöglichkeiten in der Behälter-ausstattung zu erwägen.