
Eine zentrale Aufgabe der VKS ist die Führung eines Registers über Anfallstellen gewerblicher Verpackungen (Anfallstellenregister – kurz: ASR) und die dazu notwendige Schließung von Vereinbarungen mit Betreibern von Anfallstellen gewerblicher Verpackungen über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Daten gemäß § 30a (2) AWG 2002.
Sie sind ein Betrieb und wollen Verpackungsabfälle entsorgen, die bei in Österreich genehmigten Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) für gewerbliche Verpackungen [1] lizenziert (entpflichtet) wurden? Registrieren Sie sich beim Anfallstellenregister der VKS und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Unentgeltliche Entsorgung von lizenzierten (entpflichteten), getrennte gesammelten Verpackungsabfällen unter Einhaltung der AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen
- Übernahme von Dokumentations- und Nachweispflichten durch entsprechende gewerbliche Sammel- und Verwertungssysteme
Für das Anfallstellen-Register gelten die Nutzungsbedingungen.