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Eine zentrale Aufgabe der VKS ist die Führung eines Registers über Anfallstellen gewerblicher Verpackungen (Anfallstellenregister – kurz: ASR) und die dazu notwendige Schließung von Vereinbarungen mit Betreibern von Anfallstellen gewerblicher Verpackungen über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Daten gemäß § 30a (2) AWG 2002.

Sie sind ein Betrieb und wollen Verpackungsabfälle entsorgen, die bei in Österreich genehmigten Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) für gewerbliche Verpackungen [1] lizenziert (entpflichtet) wurden? Registrieren Sie sich beim Anfallstellenregister der VKS und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Für das Anfallstellen-Register gelten die Nutzungsbedingungen.

[1] gemäß Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie