Welche Kosten werden gefördert?

Es stehen Ihnen folgend Projektarten für die Einreichung zur Verfügung:

Projektarten

Die förderfähigen Kostenkategorien enthalten je nach Projektart folgende Ausgaben:

Sachkostenprojekte, Klein- und Großprojekte:

Sach- und Materialkosten bzw. Investitionen sind Ausgaben, welche für eine bestimmte Abfallvermeidungs- maßnahme notwendig sind, insbesondere

  • Soft- und Hardware, Kommunikationseinrichtungen,
  • Materialkosten für die Errichtung oder Optimierung von Anlagen,
  • Informations-, Public Awareness- und Marketingausgaben,
  • Infrastruktureinrichtungen, Transportmittel, Gebäude- und Ausrüstungsgüter,
  • Dienstleistungen, wie Bauarbeiten und Montage oder die Durchführung von Pilotprojekten und Versuchen, die für die Durchführung der Investition erforderlich sind und im Zusammenhang mit dieser erbracht werden.

Klein- und Großprojekte:

Personal- und Reisekosten inklusive Overhead sind laufende Kosten, die für die Umsetzung der Abfallvermeidungsprojekte erforderlich sind. Diese beschränken sich auf:

  • Lohnkosten (ausgenommen davon sind Lohnkosten für Bedienstete von Gebietskörperschaften)
  • Reisekosten (beinhalten Fahrtkosten bzw. Kosten für Unterkünfte)
  • Overhead (wird in der Höhe von max. 20 % auf angefallene Lohn- und Reisekosten gewährt)

Immaterielle Leistungen sind extern erbrachte Planungs- und Beratungsleistungen sowie hierfür erforderliche Studien und Versuche, wie z. B.:

  • Spezifische Abfallvermeidungskonzepte, Regionalstudien und Grundsatzuntersuchungen, Beratungsleistungen
  • Ausbildungs- bzw. Schulungsprogramme
  • Informations-, Public Awareness- und Marketingkonzepte

Der Stundensatz zur Berechnung der Lohnkosten ist im Rahmen des Förderansuchens bekanntzugeben, wobei die Höhe des Stundensatzes auf Basis der Bruttolohnkosten des eingesetzten Personals abzuschätzen ist. Die Förderung von angemessenen Reisekosten erfolgt im Sinne von Kosten- und Leistungseffizienz.

Wurde die Umsetzung des zu fördernden Projekts schon gestartet bzw. wurde das Projekt schon abgeschlossen, kann nur um Förderung für jene Vorleistungen angesucht werden, die innerhalb von zwölf Monaten vor Ende der Einreichfrist der jeweilig aktuellen Ausschreibung erbracht wurden und eindeutig dem zu fördernden Projekt zuordenbar sind.