Vereinfachung der Weitergabe von Lebensmitteln an karitative Organisationen – Gutachten und Bewertung

Fördernehmer: Verband der österreichischen Tafeln
Projektlaufzeit: 01.11.2018 – 31.12.2019
Projektart: Kleinprojekte

Der Weitergabe von geretteten Lebensmitteln kommt aufgrund der Vielzahl der entlang der Wertschöpfungskette weggeworfenen Lebensmittel und des steigenden Bedarfs von Armutsbetroffenen an Lebensmittelspenden im internationalen und nationalen Kontext immer größer werdende Bedeutung zu. So ist die Grundstruktur des in Österreich vom Institut für Abfallwirtschaft erstellten „Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen“ (Schneider et al, 2009), trotz Neuauflage 2015, nur mehr bedingt einsetzbar.

Projektziel war die Erarbeitung eines adaptierten Konzepts zur vereinfachten Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen. Dafür wurden zunächst unterschiedliche Leitlinien zur Lebensmittelweitergabe aus anderen europäischen Ländern zusammengetragen und im Detail analysiert. Zusätzlich wurde ein Gutachten erstellt, in dem die jetzige Situation der Weitergabe aus (lebensmittel)-rechtlicher Sicht beleuchtet wurde. In einem weiteren Schritt wurden diese Ergebnisse mit zahlreichen Fachexpert*innen aus den Bereichen Umwelt, Hygiene, Recht, Gesundheit, Politik, sowie mit Sozialorganisationen aus dem In- und Ausland diskutiert und weiterführende Erkenntnisse gewonnen.

Anschließend wurden die eigenen Analysen mit jenen der Expert*innen in einem Abschlussbericht zusammengeführt. Dieser Bericht weißt einige wichtige Verbesserungs-möglichkeiten, Vereinfachungen sowie Konkretisierungen für die Weitergabe von gespendeten Lebensmitteln an karitative Organisationen auf und bietet somit eine wichtige Basis zur Neuauflage des bestehenden Leitfadens zur Lebensmittelweitergabe.

Durch eine zukünftige Vereinfachung des bestehenden Leitfadens und Anpassung an andere nationale Leitfäden könnte, aus heutiger Sicht, nach dem vorliegenden Gutachten, eine Steigerung der weitergegebenen Lebensmittelmengen um zumindest einem Drittel erreicht werden.