Warum und was wird geprüft?

Warum wird geprüft?

Die geleisteten Entpflichtungsentgelte dienen der Finanzierung der von den SVS durchgeführten Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.

Im Rahmen der Systemteilnehmerprüfungen wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prüfzeitraum abgegebenen Meldungen geprüft. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
  • Gleichbehandlung aller Systemteilnehmer
  • Aufdeckung von "Trittbrettfahrern"

Zusätzlich soll die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit auch sicherstellen, dass es nicht zu Doppellizenzierungen kommt. Eine Systemteilnehmerprüfung kann also auch dazu führen, dass Abweichungen zu Gunsten des Systemteilnehmers festgestellt werden.

Was wird geprüft?

Das Hauptziel der Systemteilnehmerprüfungen ist die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der an die SVS übermittelten Meldungen nach folgenden Kriterien:

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
    • Ist die durchgeführte Berechnung der Packstoffmengen nachvollziehbar bzw. decken sich die an das / die SVS übermittelten Meldungen mit den im Prüfzeitraum durchgeführten Berechnungen?
  • Vollständigkeit
    • Wurden sämtliche Artikel / Verpackungen berücksichtigt?
  • Korrekte Berechnung
    • Sind die Absatzmengen pro Artikel korrekt erfasst und erfolgte die Zuordnung zu den Produktgruppen ordnungsgemäß entsprechend der Verpackungsabgrenzungsverordnung?
  • Abgrenzung von Verpackungen
    • Gibt es Bestätigungen / Nachweise für die bei der Berechnung der Packstoffmengen bewusst abgegrenzten Verpackungen?
  • Entsorgung von Verpackungsabfällen
    • Liegen Bestätigungen betreffend eine korrekte Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung (z. B. Verwertungsbestätigungen von Entsorgungsunternehmen, ...) vor?