Registrierung als neue Anfallstelle

Grundvoraussetzung für die Registrierung als Anfallstelle ist, dass in Ihrem Betrieb Verpackungen, die bei einem in Österreich genehmigten SVS für gewerbliche Verpackungen lizenziert (entpflichtet) sind, zur Entsorgung anfallen.

Sie genießen als registrierte Anfallstelle folgende Vorteile:

Hier können Sie Ihr Unternehmen im Anfallstellenregister der VKS registrieren.

Für das Anfallstellenregister gelten diese Nutzungsbedingungen.

Folgen Sie einfach dem Vereinbarungsassistenten und Sie erhalten nach Durchlaufen des Assistenten per E-Mail die ausgefüllte Vereinbarung, welche Sie uns bitte rechtsgültig unterzeichnet per E-Mail oder Post übermitteln.

Eine kurze Erklärung zur Dateneingabe auf der Plattform des Anfallstellenregisters finden Sie hier.

Hinweis: Mit der Teilnahme am Anfallstellenregister der VKS übernimmt der Anfallstellenbetreiber Verantwortung für die von ihm bekanntgegebenen Daten. Um sicherzustellen, dass es aufgrund von falschen Angaben nicht zu einer Fehlverrechnung von nicht lizenzierten Verpackungen kommt, behält sich die VKS das Recht vor, die Lizenzierung der bei der AS anfallenden Verpackungen zu überprüfen. Ihre „Mengenmeldung und Lizenzierungsanteile“ dienen dabei als Referenzwerte für diese Prüfung.