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Information für Anfallstellen I Verzögerung Auszahlung Transportkosten

Die Möglichkeit zur Einreichung von Transportkostenvergütungen wird sich auf Grund der hohen Komplexität und dafür notwendiger Abstimmungsprozesse für eine einfache Abwicklung verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Auch sind aktuell Novellen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und zur Verpackungsverordnung 2014 in Abstimmung, welche aller Voraussicht nach Konkretisierungen zur Vergütung von Transportkosten beinhalten werden.

Aus derzeitiger Sicht wird für eine Klarstellung der Abwicklung und zur allfälligen Anpassung an die geänderte Rechtslage eine grundlegende Überarbeitung der AGB AS (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sammel- und Verwertungssysteme für die Sammlung von lizenzierten Verpackungen für das Rechtsverhältnis mit den sonstigen gewerblichen Anfallstellen, Version 1.0, Stand 06.02.2023) erforderlich werden.

Aus diesen Gründen wird der Punkt 4. der AGB AS von Seiten der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen vorübergehend ausgesetzt.

Die unten angeführten Punkte der AGB AS werden gemäß Punkt 8.a. mit Wirkung ab 01.10.2023 wie folgt abgeändert:

  1. In der Präambel letzter Satz entfallen die Worte „sowie den AGB SAM“.
  2. Punkt 2. lit b. entfällt.
  3. In Punkt 2. lit. r. entfällt der letzte Satz.
  4. In Punkt 3.1 a. iv. entfallen die Worte „gemäß Pkt 3.1 AGB SAM“.
  5. Die Anlage ./2 entfällt.

Die aktuellen AGB AS mit den Änderungen wirksam ab 01.10.2023 finden Sie unter diesem LINK.

Wir werden Sie umgehend über die weitere Abwicklung informieren, sobald die Änderungen der AGB vorliegen.

Bis dahin bitten wir Sie als Anfallstellenbetreiber, folgende Punkte zu beachten:

  • Sie haben eine aufrechte Registrierung ihres Unternehmens im Anfallstellenregister der VKS: https://online.vks-gmbh.at/login.php
  • Sie sammeln ihre Verpackungsabfälle restentleert sowie getrennt nach den Sammelkategorien und Anforderungen der Sammel- und Verwertungssysteme: Verpackungssammlung für Betriebe
  • Ihr Entsorgungspartner übergibt in Ihrem Auftrag die Verpackungsabfälle bei einer regionalen Übergabestelle der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen (damit wird Ihre Verpflichtung erfüllt gemäß § 14a Abs. 2 Verpackungsverordnung lizenzierte Verpackungen in die Sammlung der Sammel- und Verwertungssystemen einzubringen).

Anfallstellenregister

Eine zentrale Aufgabe der VKS ist die Führung eines Registers über Anfallstellen gewerblicher Verpackungen (Anfallstellenregister – kurz: ASR) und die dazu notwendige Schließung von Vereinbarungen mit Betreibern von Anfallstellen gewerblicher Verpackungen über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Daten gemäß § 30a (2) AWG 2002.

Sie sind ein Betrieb und wollen Verpackungsabfälle entsorgen, die bei in Österreich genehmigten Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) für gewerbliche Verpackungen [1] lizenziert (entpflichtet) wurden? Registrieren Sie sich beim Anfallstellenregister der VKS und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Für das Anfallstellen-Register gelten die Nutzungsbedingungen.

[1] gemäß Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie